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   BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84   

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https://dejure.org/1984,13838
BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84 (https://dejure.org/1984,13838)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1984 - 3 StR 433/84 (https://dejure.org/1984,13838)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84 (https://dejure.org/1984,13838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung eines Verfalls - Zweck der Anordnung eines Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84
    Die Maßnahme des Verfalls (§ 73 StGB) wie des Verfalls von Wertersatz (§ 73 a StGB) dient nur dazu, dem Täter den durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteil zu entziehen; es soll lediglich der Gewinn abgeschöpft werden (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).

    Auf § 74 c StGB (vgl. BGHSt 28, 369, 370) [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] weist der Senat hin.

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84
    Nicht beschwert ist der Angeklagte dadurch, daß er nicht auch wegen Erwerbes von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und wegen des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 31, 163; 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH NStZ 1983, 369).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 19.10.1984 - 3 StR 433/84
    Nicht beschwert ist der Angeklagte dadurch, daß er nicht auch wegen Erwerbes von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und wegen des Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) verurteilt worden ist (vgl. BGHSt 31, 163; 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH NStZ 1983, 369).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 622/84

    Bedeutung eines die private Lebensführung des Angeklagten betreffenden Umstandes

    Falls das Landgericht nicht erneut auf Einziehung der Geldbeträge erkennt, wird zu prüfen sein, ob eine Verfallanordnung oder Wertersatzeinziehung in Betracht kommt (vgl. BGHSt 28, 369, 370 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschluß vom 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84).
  • BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86

    Gewinnabschöpfung eines durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteils

    Bei der erneuten Entscheidung wird durch das Landgericht zu berücksichtigen sein, daß allein diejenigen Vermögensanteile für verfallen erklärt werden dürfen, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatgericht festgestellte Tat erlangt worden sind (vgl. BGH Beschl. v. 19. Oktober 1984 - 3 StR 433/84 -).".
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